Kostenloses Werkzeug

Was verrät deine Website
über deinen Datenschutz?

Ob eine Website die DSGVO einhält, kann kein Werkzeug der Welt von außen feststellen. Aber sechs der zehn wichtigsten Punkte lassen sich messen – und bei genau denen passieren die meisten Fehler. Dieser Check prüft sie mit einem echten Browser und sagt dir zu jedem Punkt, was zu tun ist.

Die Prüfung dauert etwa zwei Minuten, weil ein echter Browser die Seiten wirklich lädt – einmal ohne jede Zustimmung, einmal danach – und anschließend Formulare und Datenschutzerklärung liest. Drei Prüfungen pro Tag sind kostenlos. Gespeichert wird nur der Befund selbst, er verfällt nach 24 Stunden.

Sechs Punkte werden gemessen –
vier beantwortest du selbst.

Der Check folgt der DSGVO-Checkliste für Websites aus der Wissensdatenbank. Sechs ihrer zehn Punkte hinterlassen Spuren, die ein Browser sehen kann. Die anderen vier sind Verträge, Fristen und Abläufe – die stehen in keinem Quelltext. Zu jedem dieser vier gibt es eine eigene Seite, die erklärt, was verlangt ist und wie du es erledigst.

Was gemessen wird

01Verschlüsselung

Läuft jede Seite über HTTPS, leitet die unverschlüsselte Adresse weiter, und werden nirgends Dateien unverschlüsselt nachgeladen?

02Externe Ressourcen

Kommen Schriften, Symbole und Bibliotheken vom eigenen Server – oder geht bei jedem Aufruf die IP-Adresse deiner Besucher an Dritte?

03Vor der Einwilligung

Startet Statistik, Werbung oder ein eingebettetes Video, bevor jemand zugestimmt hat? Gemessen wird zweimal: ohne Zustimmung und danach.

04Formulare

Welche Felder sind Pflicht, wohin gehen die Eingaben, und steht am Formular ein Hinweis auf die Datenschutzerklärung? Auch Formulare hinter Schaltflächen wie „Termin vereinbaren“ werden geöffnet.

06US-Dienste

Welche eingebundenen Anbieter haben einen US-Bezug? Das ist derzeit zulässig, muss aber begründet und benannt sein.

07Datenschutzerklärung

Ist sie von jeder Seite erreichbar – und nennt sie die Dienste, die tatsächlich gemessen wurden? Dieser Abgleich ist der Kern des Checks.

Was du selbst beantwortest

05Auftragsverarbeitung

Gibt es mit Hoster, Newsletter-Dienst und Statistik-Anbieter jeweils einen Vertrag?

Ausführlich erklärt →

08Löschfristen

Ist festgelegt, wann Protokolle und Anfragen gelöscht werden – und passiert es auch?

Ausführlich erklärt →

09Verarbeitungsverzeichnis

Existiert das Verzeichnis, und kommt die Website darin vor?

Ausführlich erklärt →

10Auskunftsanfragen

Ist geregelt, wer Anfragen von Betroffenen beantwortet – innerhalb eines Monats?

Ausführlich erklärt →

Der Abgleich, den einfache
Prüfwerkzeuge nicht leisten.

Die meisten Dienste stehen gar nicht im Quelltext einer Website. Ein Tag Manager lädt Statistik und Werbepixel erst nach, wenn die Seite im Browser läuft. Wer nur das ausgelieferte HTML liest, sieht davon nichts – und hält die Seite für sauber.

Dieser Check lädt deine Seiten deshalb in einem echten Browser und schreibt mit, welche Server tatsächlich kontaktiert werden. Erst danach liest er deine Datenschutzerklärung und sucht darin nach jedem gemessenen Dienst. Das Ergebnis ist eine konkrete Liste: Das läuft auf deiner Website, und davon steht in deiner Erklärung nichts.

Umgekehrt fällt auch auf, was in der Erklärung steht, aber nirgends mehr läuft – Absätze über Werkzeuge, die längst entfernt wurden. Das ist kein Verstoß, aber ein Zeichen dafür, dass der Text nicht mehr zur Website passt.

Der Abgleich ist eine Textsuche und entsprechend vorsichtig formuliert: Was nicht gefunden wurde, heißt im Befund „bitte prüfen" und nicht „fehlt". Steht ein Dienst unter anderem Namen im Text, ist alles in Ordnung.

Warum am Ende kein Siegel steht.

Ehrlichkeit gehört dazu, sonst ist ein Werkzeug wertlos.

  • Es gibt kein Urteil „DSGVO-konform". Das kann eine Messung von außen nicht hergeben. „Unauffällig" heißt: Es wurde nichts gefunden, das dagegen spricht.
  • Der Check ist keine Rechtsberatung. Er zeigt, wo sich ein genauer Blick lohnt. Die Bewertung im Einzelfall bleibt Sache eines Anwalts oder Datenschutzbeauftragten. Ich bin Entwickler, kein Anwalt.
  • Er sieht nur die geprüften Seiten. Kontakt-, Anfahrts- und Blogseiten werden bevorzugt, weil dort die meisten Einbindungen sitzen. Was auf einer nicht besuchten Unterseite steckt, taucht nicht auf.
  • Er sieht nichts hinter einer Anmeldung und keine Formulare, die ein fremder Anbieter in einem eigenen Rahmen ausliefert.
  • Er liest die Datenschutzerklärung, bewertet sie aber nicht juristisch. Gesucht wird nach Diensten und nach den üblichen Pflichtangaben – nicht danach, ob jede Formulierung trägt.
  • Er misst einen Moment. Wird morgen ein neues Werkzeug eingebaut, sieht der Befund von heute es nicht.

Passend dazu

Die Hintergründe zu allen zehn Punkten stehen im Artikel DSGVO-Checkliste für Websites. Wenn es dir nur um die Bannerfrage geht, liefert der Cookie-Banner-Check zu jedem Dienst die Belege – die konkrete Anfrage, das konkrete Cookie. Und ob deine E-Mails sauber abgesichert sind, zeigt der E-Mail-Check.

Offene Punkte im Befund?
Die bekommen wir weg.

Schriften lokal einbinden, Dienste sauber blockieren, Formulare entschlacken, die Datenschutzerklärung an die Website anpassen – das ist überschaubare Arbeit mit klarem Ergebnis. Schick mir die Adresse, dann sage ich dir, was zu tun ist.

Befund besprechen → Termin vereinbaren → oder Kontaktdaten ansehen