Sehr viele Websites zeigen ein Banner, das gar nicht nötig wäre. Und noch mehr zeigen eines, das nichts verhindert – die Dienste starten trotzdem sofort. Dieser Test misst mit einem echten Browser, was passiert, bevor jemand zustimmt. Und was danach.
Gleich geht es los
Die entscheidende Frage lautet nicht „gibt es ein Banner?", sondern „passiert etwas, bevor jemand zugestimmt hat?". Deshalb läuft der Test in zwei Durchgängen.
Erster Durchgang – ohne jede Zustimmung. Der Browser öffnet deine Seiten wie ein Besucher, der noch nichts angeklickt hat. Alles, was in diesem Zustand geladen oder im Browser gespeichert wird, passiert ohne Einwilligung. Genau das ist der rechtlich heikle Teil.
Zweiter Durchgang – nach simulierter Zustimmung. Der Test sucht das Banner, klickt auf „Alle akzeptieren" und misst noch einmal. Der Vergleich beider Durchgänge zeigt, was das Banner tatsächlich zurückhält. Bei einem sauber eingerichteten Banner ist der Unterschied groß: vorher nichts, nachher viel. Bei einem wirkungslosen Banner gibt es kaum einen Unterschied – dann lief schon vorher alles.
Der Test klickt dabei nie auf „Ablehnen" oder „Einstellungen", sondern immer nur auf die Zustimmung. Banner, die in einem eingebetteten Rahmen oder in einem abgeschotteten Bereich der Seite stecken, werden ebenfalls gefunden – dort verstecken sich die verbreiteten Dienste nämlich.
Es werden Kennungen im Browser gespeichert, bevor jemand zugestimmt hat – ob mit oder ohne Banner. Das ist der mit Abstand häufigste Befund. Ein vorhandenes Banner macht es nicht besser: Es sieht nur nach Ordnung aus. Die Lösung liegt nie in einem anderen Banner, sondern darin, die betroffenen Dienste bis zur Zustimmung wirklich zu blockieren.
Vor der Zustimmung wird nichts Einwilligungspflichtiges geladen, danach startet, was gewünscht ist. Technisch ist alles richtig eingerichtet. Zu prüfen bleibt die Gestaltung – Ablehnen muss genauso leicht sein wie Zustimmen – und ob die Datenschutzerklärung alle Dienste benennt.
Im Browser wird nichts gespeichert, es gehen aber trotzdem Daten an fremde Anbieter – allein durch den Seitenaufruf, etwa die IP-Adresse. Für die Bannerfrage ist das unerheblich, für die Datenschutzerklärung nicht. Häufig lässt sich das ganz vermeiden, indem man die betreffenden Inhalte selbst ausliefert.
Nichts zwingend Einwilligungspflichtiges gefunden, aber einzelne Punkte hängen davon ab, wofür die Website da ist. Ein Sitzungscookie ist im Shop selbstverständlich und auf einer reinen Informationsseite erklärungsbedürftig. Der Befund sagt genau, worum es geht.
Es wurde nichts gefunden, das eine Einwilligung erfordert. Wer trotzdem ein Banner zeigt, verschenkt etwas: Banner kosten Besucher, Ladezeit und Nerven. Die Datenschutzerklärung bleibt trotzdem Pflicht – die ist unabhängig vom Banner.
Moderne Statistikdienste lassen sich in einem eingeschränkten Modus betreiben: Sie werden geladen und senden Daten, setzen aber keine Kennung im Browser, solange niemand zugestimmt hat. Für die Bannerfrage ist das ein Unterschied ums Ganze – ohne Speicherung greift § 25 TDDDG nicht. Trotzdem verlässt der Seitenaufruf das Haus und braucht eine Rechtsgrundlage. Der Test weist beides getrennt aus: was gespeichert wurde und was nur gesendet wurde.
Extern eingebundene Schriften setzen keine Cookies. Sie übermitteln aber bei jedem Seitenaufruf die IP-Adresse deiner Besucher an einen fremden Server, meist in die USA. Ein Banner löst dieses Problem nicht sauber – die Schriften lokal auf den eigenen Server zu legen, löst es vollständig. Dasselbe gilt für Symbolsätze und Programmbibliotheken aus fremden Netzwerken.
Der verbreitetste Schutz gegen Spam-Formulare analysiert das Verhalten der Besucher und legt dafür eine Kennung ab. Die Aufsichtsbehörden sehen das überwiegend als einwilligungspflichtig – gerade weil es gleichwertige Alternativen gibt, die ohne Profilbildung auskommen. Ein Wechsel ist meist in einer Stunde erledigt und erspart dir das Thema dauerhaft.
Ein eingebettetes Video kontaktiert den Anbieter, sobald die Seite lädt – nicht erst beim Klick auf Abspielen. Dasselbe gilt für eingebettete Karten. Die saubere Lösung ist die Zwei-Klick-Variante: Zuerst erscheint ein Vorschaubild, der externe Inhalt lädt erst, wenn jemand ihn wirklich sehen will. Für Karten ist der Wechsel auf einen europäischen Kartendienst oft der einfachere Weg.
Warenkorb, Anmeldung, Spracheinstellung, Sitzungsverwaltung, Schutz vor automatisierten Angriffen – und das Cookie, das die Einwilligungsentscheidung selbst speichert: All das ist für den Betrieb nötig und damit einwilligungsfrei. Der Test kennt diese Muster und stuft sie entsprechend ein, statt sie als Problem zu melden.
Kein Katalog kennt jeden Dienst. Deshalb bewertet der Test Cookies, die er nicht zuordnen kann, nach ihrem Verhalten: Ein Cookie von einer fremden Domain dient praktisch immer der Wiedererkennung. Ein Cookie der eigenen Website, das ein Jahr im Browser bleibt und keinem technischen Zweck zuzuordnen ist, ebenfalls. So fallen auch Dienste auf, die der Katalog noch nicht kennt.
Ehrlichkeit gehört dazu, sonst ist ein Werkzeug wertlos.
Was er dafür kann: belegen. Zu jedem Befund gehört die konkrete Anfrage oder das konkrete Cookie, das ihn ausgelöst hat – nachprüfbar, nicht behauptet.
Wenn du tiefer einsteigen willst: Im Artikel Cookie-Banner richtig einsetzen steht, worauf es bei Gestaltung und Einbindung ankommt – und warum die meisten Banner ihre Aufgabe nicht erfüllen.
Dienste sauber blockieren, Schriften lokal einbinden, Videos auf Zwei-Klick umstellen, Formularschutz tauschen – das ist überschaubare Arbeit mit klarem Ergebnis. Schick mir die Adresse, dann sage ich dir, was zu tun ist.
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