Barrierefreiheit hatte in vielen Unternehmen lange den Status „nice to have" – etwas, das man macht, wenn Zeit und Budget übrig sind. Seit dem 28. Juni 2025 ist das anders: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht digitale Barrierefreiheit für einen großen Teil der Wirtschaft zur Pflicht. Und 2026 ist die zuständige Marktüberwachungsstelle in die aktive Kontrollphase eingetreten. Dieser Artikel sortiert, was das für normale Firmen-Websites bedeutet – ohne Panikmache, aber auch ohne Schönfärberei.
Das Gesetz zielt auf Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten. Für Websites heißt das in der Praxis: Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme, Banken- und Versicherungsdienste, Personenbeförderung, E-Books und Telekommunikation stehen klar in der Pflicht. Reine Firmen-Visitenkarten ohne Verkaufs- oder Buchungsfunktion sind formal außen vor – die Grenze verschwimmt aber schnell, sobald ein Terminbuchungssystem oder ein Shop-Bereich dazukommt.
Zwei Ausnahmen sind wichtig zu kennen. Erstens die Kleinstunternehmen-Regel: Wer weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Bilanzsumme hat, ist von den Dienstleistungspflichten befreit. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein – wer nur eine Schwelle reißt, fällt unter das Gesetz. Zweitens gilt das BFSG nur im B2C-Geschäft: Reine B2B-Angebote sind ausgenommen.
Zwei Fallstricke sehe ich in der Praxis regelmäßig. Der eine: Agenturen prüfen ihre eigene Website – und vergessen, dass sie für Kundenprojekte mitverantwortlich sind, wenn dort Shops oder Buchungssysteme laufen. Der andere: Die Kleinstunternehmen-Ausnahme gilt nicht für Produkte. Wer Hardware wie Smartphones, Computer oder E-Reader verkauft, muss die Produktanforderungen unabhängig von der Unternehmensgröße erfüllen.
Ob die Pflichten für dich gelten, klärt in wenigen Minuten der kostenlose BFSG-Check – ein Frage-Antwort-Weg durch die Kriterien, ohne Anmeldung.
Der Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die im Kern auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in Stufe AA verweist. Das klingt nach einem dicken Regelwerk – im Alltag laufen die meisten Anforderungen aber auf eine Handvoll konkreter Punkte hinaus:
Bevor man Geld in ein Audit steckt, lohnt ein eigener Blick. Drei Prüfungen bringen erstaunlich viel Erkenntnis:
Erstens der Tastatur-Test. Klick in die Adressleiste und arbeite dich nur mit der Tabulator-Taste durch die Seite. Siehst du jederzeit, wo du gerade bist? Erreichst du Menü, Formular und Buttons? Kommst du aus einem Popup wieder heraus? Wer hier hängen bleibt, hat sein größtes Problem schon gefunden.
Zweitens ein automatischer Scan. Ein Prüfwerkzeug findet in Sekunden, was Menschen leicht übersehen: fehlende Alternativtexte, zu schwache Kontraste, leere Links, kaputte Überschriften-Hierarchien. Ein kostenloser Barrierefreiheits-Scan läuft direkt im Browser – URL eintragen, rund 30 Sekunden warten, Ergebnis nach WCAG 2.1 AA lesen. Ergänzend gibt die in Chrome eingebaute Lighthouse-Prüfung einen groben Score.
Drittens der Realitätscheck. Automatische Tools finden je nach Studie nur etwa ein Drittel bis die Hälfte aller Barrieren. Sie erkennen ein fehlendes `alt`-Attribut – aber nicht, ob der Text sinnvoll ist. Sie messen Kontraste – aber nicht, ob die Bedienlogik verständlich ist. Wer es ernst meint, testet zusätzlich mit einem Screenreader (VoiceOver ist auf jedem Mac und iPhone eingebaut, NVDA für Windows ist kostenlos) oder holt Rückmeldung von Menschen, die täglich mit Hilfsmitteln arbeiten.
Ein Satz, der viel Geld sparen kann: Ein Overlay-Widget allein macht keine Website gesetzeskonform. Gemeint sind Skripte, die per JavaScript eine Bedien-Ebene über eine unveränderte Website legen – Kontrast umschalten, Schrift vergrößern, vorlesen. Die Überwachungsstellen des Bundes und der sechzehn Länder haben dazu unmissverständlich festgestellt, dass solche Werkzeuge einen Webauftritt mit Barrieren nicht barrierefrei machen können. In mehreren Ländern waren Websites mit Overlay bereits Gegenstand von Klagen, und Verbände Betroffener lehnen sie überwiegend ab.
Das heißt nicht, dass Assistenzfunktionen wertlos wären – im Gegenteil: Vorlesefunktion, Kontrastmodi oder Leichte Sprache helfen realen Menschen spürbar. Entscheidend ist die Reihenfolge. Zuerst die Barrieren im Code beheben, also Struktur, Fokus, Labels, Kontraste, Alternativtexte. Danach ergänzen Komfortfunktionen das Ganze sinnvoll. Wer die Reihenfolge umdreht, kauft sich ein Feigenblatt statt einer Lösung.
Genau an diesem Punkt habe ich irgendwann aufgehört, mich über den Markt zu ärgern, und selbst etwas gebaut: Wave Access, ein WordPress-Plugin, das beide Seiten abdeckt – echte Korrekturen im Markup (Skip-Links, Fokus-Indikatoren, ARIA-Labels, Tab-Reihenfolge), dazu Audit-Checkliste und PDF-Prüfbericht für die Unterlagen, KI-generierte Alternativtexte, Leichte Sprache und Vorlesen mit natürlichen Stimmen. Es läuft auf dem eigenen Server, ist DSGVO-konform und in einer Free-Version verfügbar. Volle Transparenz: Das ist mein eigenes Produkt – wer lieber ohne Plugin arbeitet, kommt mit sauberem Handwerk am Theme genauso ans Ziel, es ist nur mehr Arbeit.
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Sie hat Anfang 2026 ihre Überwachungsstrategie beschlossen und arbeitet auf zwei Wegen: reaktiv über Beschwerden – dieser Weg hat laut eigener Darstellung Vorrang – und aktiv über systematische, teils automatisierte Kontrollen. Im Fokus stehen Angebote mit hoher Reichweite und Anbieter mit auffälliger Mängel-Historie.
Der Bußgeldrahmen reicht je nach Verstoß bis 10.000 Euro, in schweren Fällen bis 100.000 Euro. Realistischer als das Bußgeld ist für die meisten Unternehmen aber ein anderer Ablauf: Die Behörde fordert zunächst zur Beseitigung der Mängel auf und setzt Fristen. Erst wenn nichts passiert, wird es teuer – im Extremfall kann die Dienstleistung untersagt werden. Dazu kommt das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände.
Ich halte wenig davon, Barrierefreiheit als reine Compliance-Übung zu verkaufen. Die Argumente jenseits des Gesetzes sind stärker:
Etwa jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer anerkannten Schwerbehinderung, deutlich mehr haben altersbedingte Einschränkungen beim Sehen, Hören oder in der Motorik – eine kaufkräftige, wachsende Zielgruppe. Und fast alles, was Barrierefreiheit verlangt, hilft allen: klare Struktur, gute Kontraste, verständliche Sprache, saubere Formulare, schnelle Ladezeiten. Wer bei Sonnenlicht auf dem Handy liest oder in der Bahn ohne Ton ein Video schaut, profitiert von denselben Maßnahmen.
Der Bonus obendrauf: Semantisch sauberes HTML mit klarer Überschriften-Struktur und guten Alternativtexten ist exakt das, was Suchmaschinen und KI-Assistenten brauchen, um Inhalte zu verstehen. Barrierefreiheit und SEO arbeiten in dieselbe Richtung.
Der pragmatische Weg in vier Schritten: Bestandsaufnahme mit Scan und Tastatur-Test, um die Größenordnung zu kennen. Quick Wins zuerst – fehlende Alternativtexte, Kontraste, Fokus-Sichtbarkeit und Formular-Labels sind oft in Tagen erledigt und beseitigen den Großteil der auffindbaren Fehler. Strukturelles danach: Navigation, Popups, Slider und PDFs sind die aufwendigeren Baustellen. Und dann verankern: Barrierefreiheit gehört in den Redaktionsalltag, sonst wandern mit dem nächsten Beitrag neue Barrieren hinein.
Ein kompletter Relaunch ist selten nötig. In den meisten Projekten, die ich betreue, bringt eine gezielte Überarbeitung des bestehenden Themes den entscheidenden Sprung – mit dem angenehmen Nebeneffekt, dass Ladezeiten und Code-Qualität gleich mit besser werden.
Du willst wissen, wo deine Website oder die deiner Kunden gerade steht? Schreib mir – ich schaue mir das an und sage dir ehrlich, was nötig ist und was nicht.
Nein. Das BFSG betrifft Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft – Shops, Buchungssysteme, Bank- und Telekommunikationsdienste und Ähnliches. Reine Informations-Websites ohne solche Funktionen sind formal nicht erfasst, und Kleinstunternehmen mit unter zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz sind von den Dienstleistungspflichten ausgenommen. Öffentliche Stellen unterliegen ohnehin schon länger eigenen Regeln.
Das hängt stark vom Ausgangszustand ab. Bei einer sauber gebauten Website reichen oft wenige Tage für Alternativtexte, Kontraste, Fokus-Stile und Formulare. Bei alten Themes mit verschachtelten Slidern, PDF-Bergen und Popups kann es ein größeres Projekt werden. Deshalb steht am Anfang immer eine Bestandsaufnahme – erst danach lässt sich seriös über Aufwand sprechen.
Ein Widget allein reicht nicht. Die Überwachungsstellen von Bund und Ländern haben festgestellt, dass Overlay-Tools eine Website mit Barrieren nicht barrierefrei machen können – die Probleme stecken im Code und müssen dort behoben werden. Sinnvoll sind Assistenzfunktionen als Ergänzung: nachdem Struktur, Fokus, Labels und Kontraste stimmen, verbessern Vorlesen, Kontrastmodi oder Leichte Sprache die Nutzung spürbar.
Für den Einstieg ein automatischer Website-Scan nach WCAG 2.1 AA und der BFSG-Check zur Frage der Betroffenheit; Lighthouse in Chrome liefert einen groben Score. Für die Tiefe: Tastatur-Navigation von Hand testen und mit einem Screenreader gegenlesen – VoiceOver auf Apple-Geräten oder NVDA unter Windows.
Eine öffentlich erreichbare Seite, auf der steht, wie barrierefrei das Angebot ist, welche Bereiche noch Einschränkungen haben und wie Nutzer Probleme melden können. Sie ist schnell erstellt, wird aber häufig vergessen – und ihr Fehlen ist einer der am leichtesten feststellbaren Mängel überhaupt.
Grafikdesigner & Programmierer. Seit über 25 Jahren in der Werbung zuhause – heute mit Fokus auf Websites, 3D, SEO und KI-Automation für Agenturen und Unternehmen.
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