Wissen · Glossar

Was ist BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein – für das Web betrifft das vor allem Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme, Bank- und Versicherungsdienste, Personenbeförderung, E-Books und Telekommunikation.

Maßstab ist die Norm EN 301 549, die auf die WCAG in Stufe AA verweist. Zuständig für die Überwachung ist die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg, die seit 2026 aktiv kontrolliert; der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 Euro.

Wer ausgenommen ist

Zwei Ausnahmen sind wichtig: Kleinstunternehmen – weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz – sind von den Dienstleistungspflichten befreit, und reine B2B-Angebote fallen nicht unter das Gesetz. Beides gilt aber nicht für Produkte: Wer Hardware verkauft, ist unabhängig von der Größe in der Pflicht.

Wer betroffen ist, was konkret zu tun ist und wie man den eigenen Stand prüft, steht im Artikel Barrierefreie Website und das BFSG.

Fragen zu deinem Projekt?
Lass uns sprechen.

Unverbindlich und auf Augenhöhe – ich sage dir ehrlich, was sinnvoll ist.

Termin vereinbaren → oder Kontaktdaten ansehen